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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
MEN to... Personalberatung, Torsten Gatz

1        Gegenstand
1.1     Die MEN to... Personalberatung (im folgenden MEN to genannt) übernimmt den Auftrag, für die vom Auftraggeber definierte Funktion und Anforderung, geeignete Arbeitgeber/Arbeitnehmer/Freiberufler auszuwählen und für eine Festanstellung vorzustellen. Durch die MEN to wird eine Vorauswahl der als geeignet anzusehenden Bewerbungskandidaten vorgenommen.
1.2     Die MEN to führt auf Wunsch des Auftraggebers vor Vertragsabschluß in ihrer Datenbank eine unverbindliche und kostenlose Recherche über geeignete Bewerbungskandidaten durch. Die Bewerber werden dem Auftraggeber "neutral", ohne Nennung persönlicher Daten bekannt gemacht.
1.3     Die Mittel und Wege sowie der Auswahlbereich für die Arbeitgeber-, Arbeitskräfteaktivierung obliegen der MEN to. Eine Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgt dazu nicht.
1.4     Werden vom Auftraggeber gezielte Auswahlverfahren vertraglich gefordert, sind sie durch den Auftraggeber festzulegen und gesondert zu vergüten.
1.5     Werden durch die MEN to keine geeigneten oder nicht die geforderte Anzahl von Bewerbern gefunden, sind Sanktionen jeglicher Art durch den Auftraggeber ausgeschlossen.
2        Mitwirkungshandlung des Auftraggebers
2.1     Die Anforderungen an den Bewerbungskandidaten werden in Form eines Anforderungs-Profils durch den Auftraggeber festgelegt und der MEN to schriftlich übergeben.
2.2     Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die vorgeschlagenen Bewerber in seinem Unternehmen einzustellen, bzw. die vorgeschlagenen Stellenangebote anzunehmen. Die MEN to ist jedoch verpflichtet in begründeten Fällen (gemeldete Arbeitssuchende) der Bundesagentur für Arbeit, deren Niederlassungen und Mitarbeitern qualifizierte Auskünfte über abgelehnte Bewerber bzw. Stellenangebote zu erteilen.
2.3     Nach erfolgreichem Abschluss der Bewerbungsgespräche, werden alle weiterführenden Aktivitäten, die zu einer Einstellung in das Unternehmen führen sollen, durch den Auftraggeber veranlasst.
2.4     Der Auftraggeber verpflichtet sich, die MEN to über das Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses, die festgelegten Entlohnungsparameter und die Dauer einer Probezeit glaubhaft in Kenntnis zu setzen.
2.5     Dem Auftraggeber obliegen alle Rechte und Pflichten, die aus dem Abschluss eines Arbeits- bzw. Tätigkeitsvertrages mit einem Arbeitgeber/Arbeitnehmer/Freiberufler entstehen.
3        Vermittlungshonorar
3.1.1  Ist der Auftraggeber Arbeitgeber und kommt es nach Unterzeichnung eines Vertrages zu einer Einstellung eines durch die MEN to vorgestellten Bewerbungskandidaten in dem Unternehmen des Auftraggebers, gleich oder innerhalb einer angemessenen Frist, so gilt die Vermittlungsleistung als erbracht.
3.1.2  Ist der Auftraggeber Arbeitnehmer und kommt es nach Unterzeichnung eines Vertrages zu einer Einstellung eines durch die MEN to vorgestellten Arbeitgebers, gleich oder innerhalb einer angemessenen Frist, so gilt die Vermittlungsleistung als erbracht.
3.1.3  Das Vermittlungshonorar wird in Höhe und auf Erfolgsbasis vereinbart und durch die MEN to in Rechnung gestellt, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2     Das Vermittlungshonorars beträgt die vereinbarte Höhe je erfolgreich erbrachter Vermittlungsleistung.
4        Zahlung
4.1.1  Folgende Zahlungsweise für Auftraggeber als Arbeitgeber wird vereinbart:
- 50 % Honorar bei Vertragsschluss mit dem vermittelten Bewerber;
- 50 % Honorar nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit
           (in der Regel 6 Monate).
4.1.2  Wird die Probezeit nicht erfolgreich abgeschlossen, gleich aus welchem Grund, entfällt die Zahlung der vereinbarten Restsumme. Eine Rückerstattung - auch von Teilbeträgen - wird ausgeschlossen.
4.1.3  Vereinbarte Vergütungen für gesondert festgelegte Leistungsteile durch die MEN to sind von den Vereinbarungen einer Ratenzahlung ausgeschlossen.
4.2.1  Folgende Zahlungsweise für Auftraggeber als Arbeitnehmer bzw. Freiberufler wird vereinbart:
- in der Regel sind unsere Dienstleistungen für Arbeitnehmer bzw. Freiberufler kostenfrei.;
- in besonderen Fällen gelten individuelle Vereinbarungen.
4.2.2  entfallen
4.3  Zahlungen sind gemäß der Berechnungsgrundlage sofort und in voller Höhe fällig.
5        Haftung und Verschwiegenheit
5.1     Die MEN to haftet nicht für Schäden gegenüber dem Auftraggeber die aus dem Arbeits- bzw. Tätigkeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer/Freiberufler entstehen.
5.2     Für Schäden, die dem Auftraggeber aus der Vermittlungstätigkeit entstehen, haftet die MEN to nur bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5.3     Die Vertragspartner verpflichten sich, alle gegenseitig überlassenen Daten, Informationsmaterialien und Personalunterlagen ausschließlich zu Zwecken der Vermittlung und zur Besetzung der ausgeschriebenen Arbeitsplätze zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben.
5.4     Die MEN to verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Fragen der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers zu wahren. Das gilt nicht für die der MEN to übergebenen Arbeitsinhalte der zur Akquisition erforderlichen Unternehmensinformationen sowie allgemein bekannte Informationen. Diese Verpflichtung gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages.
5.5     Dem Auftraggeber überlassene Bewerbungsunterlagen von Bewerbern, die nicht im Unternehmen eingestellt werden, sind nach Erfüllung des Vertrages der MEN to unverzüglich wieder auszuhändigen bzw. zu vernichten.
5.6     Die Vertragspartner verpflichten sich unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Verpflichtungen der "Verschwiegenheit" zur Bezahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von zwei Vermittlungshonoraren. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wird hierdurch nicht angerechnet.
6        Kündigung
6.1     Ein Auftrag kann jederzeit von beiden Partnern unter Berücksichtigung der Zahlungsverpflichtungen und von Haftungsfragen gekündigt werden.
6.2     Ist ein Auftrag schon längere Zeit erteilt und es wurden schon mehrere qualifizierte Bewerber ohne Erfolg vorgestellt, ist das vereinbarte Beraterhonorar für die Laufzeit zu entrichten.
7        Schlussbestimmungen
7.1     Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Teile der übrigen Bedingungen.
7.2     Es gelten ausschließlich unsere Geschäfts- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt.
7.3     Erfüllungsort für alle sich ergebenden Verbindlichkeiten und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen MEN to und dem Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Lichtenfels.

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